Förderung für PV-Batteriespeicher in Niedersachsen

Wir von Solarwandel möchten Sie gerne über verfügbare Förderungen in Niedersachsen informieren.

In Niedersachsen wird ab sofort der Einbau von PV-Batteriespeichern gefördert. Aktuell gilt eine Antragsfrist bis zum 30.09.2022. Die Anträge können bei der NBank eingereicht werden. Die Förderung umfasst einen Zuschuss der Investition in einen stationären Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp bzw. die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage um 4 kWp.

Privathaushalte , Kommunen, Unternehmen

Investitionen in stationäre Batteriespeicher mit Standort in Niedersachsen in Verbindung mit
– dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp
– der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp

  • mit einem nicht rückzahlbarem Zuschuss bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems
  • zusätzliche Boni:
    • 500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (Ladepunkt ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden)
    • 800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte PV-Anlagenleistung über 10 kWp liegt
    • 20 Euro pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen
  • maximale Förderhöhe 50.000 Euro
  • Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt
  • nicht förderfähig sind Eigenbausysteme und Prototypen, gebrauchte Systeme sowie Leasingmodelle
  • gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen des Bundes und der EU möglich
  • Rechtzeitige Antragstellung
    • Mit der Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Bitte warten Sie mit ent-sprechenden Vertragsabschlüssen, bis Sie von uns den Zuwendungsbescheid oder die Ausnahmegenehmigung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erhalten. Bei einem vorzeitigen Maßnahmebeginn (vorzeitiger Vertragsabschluss) kann eine Förderung des Projektes nicht erfolgen.
  • Auszahlung der Zuwendung
    • Spätestens zwölf Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
  • Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien
    • Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind durch die geförderten Anlagen einzuhalten.
  • weitere Fördervoraussetzungen
    • Die Wechselrichter der geförderten Systeme müssen über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, durch die eine Neueinstellung der Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit von den Netzparametern Spannung und Frequenz bei Bedarf möglich ist und über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen.Die elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und die verwendeten Protokolle sind zum Zweck der Kompatibilität mit Austauschbatterien des oder der gleiche oder andere Hersteller offenzulegen.Für die Batterien des Batteriespeichersystems muss eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen. Die fachgerechte und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.Die Erfüllung der Anforderung des prognosebasierten Batteriemanagementsystems bzw. des lastmanagementfähigen Elektrofahrzeugladepunktes ist durch eine Händler- oder Herstellererklärung nachzuweisen.
  • Zweckentsprechende Verwendung
    • Die Batteriespeichersysteme sind mindestens fünf Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen das geförderte Vorhaben oder der Teile von ihm nicht stillgelegt oder veräußert werden
  • Antragstellung
    • Eine Antragstellung ist bis zum 30.09.2022 möglich.
weitere Informationen auf www.nbank.de